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Der Notartermin

Die Unsicherheit vor dem Notartermin ist bei Menschen, die zum ersten Mal eine Immobilie kaufen, recht groß. Vermutlich, weil jeder weiß, dass der Notartermin für den Kauf essentiell ist. Warum ist der Notartermin aber so essentiell? Woran scheitern der Kauf und der Verkauf in den meisten Fällen? Wie kannst du dich optimal für den Notartermin vorbereiten? Genau mit diesen Fragen werden wir uns in den nächsten Punkten beschäftigen.

Die Aufgabe des Notars

Welche Bedeutung hat der Notar beim Immobilienkauf und was ist seine Aufgabe? In erster Linie soll er für Käufer und Verkäufer als Unparteiischer für einen reibungslosen Kauf und Verkauf sorgen. Also, den Kaufvertrag aufsetzen und den Kaufvertrag notariell beurkunden.

Der Vertragsentwurf 

Was passiert vor dem Notartermin? Der Käufer hat die freie Auswahl. Er bestimmt den Notar und trägt die Kosten. Der ausgewählte Notar setzt einen Kaufvertrag auf, über den der Käufer und der Verkäufer sich einigen müssen. Die wichtigen Bestandteile des Vertrages sind: Kaufgegenstand, Zustand des Kaufgegenstandes, lastenfreie Übergabe, Kaufpreis mit Fälligkeit, Vollstreckungsunterwerfungen, Verjährung, Kosten und Inventar. Was bedeutet Inventar? Das könnte so etwas wie eine Einbauküche oder Schränke sein. Handelt es sich beim Kauf um mehrere Wohnungen, umfasst der Kaufvertrag zudem die Aufstellung der Mieten, einen Übergabetermin und die Risikoübertragung, also Rechte und Pflichten, sowie die Nennung von Käufer und Verkäufer.

Die Beurkundung

Was passiert während des Notartermins; bei der sogenannten Beurkundung? Das Erste ist naheliegend. Käufer und Verkäufer treffen sich beim Notar. Als Zweites prüft der Notar, ob beide Parteien anwesend und geschäftstüchtig sind. Also, ob sie eine geschäftliche Entscheidung treffen können. Im dritten Step klärt der Notar den Käufer und Verkäufer über die jeweiligen Rechte und Pflichten auf. Im vierten Step liest der Notar den Kaufvertrag vor und beantwortet anschließend die Fragen des Käufers und Verkäufers. Nun folgt das Entscheidende. Der Kaufvertrag wird von allen Anwesenden mit vollem Namen unterzeichnet, auch vom Notar selbst. Sind alle Unterschriften getätigt, gilt das Geschäft als besiegelt und kann nicht mehr wiederrufen werden. Unser Tipp: Lass dir in den Kaufvertrag unbedingt das Inventar eintragen (Küche, Schränke etc.). Dadurch kannst du einiges sparen und zahlst darauf keine Grunderwerbssteuer.

Nach dem Notartermin

Was passiert nach dem Notartermin? Genau drei Dinge. Die sogenannte Vormerkung, die Löschung und die Auflassung. Diese drei Dinge möchten wir dir erklären. Die Vormerkung ist nichts anderes als die Reservierung der Immobilie. Das bedeutet, so lange du im Grundbuch vorgemerkt bist, kann kein anderer die Immobilie kaufen. Dann irgendwann ist klar, dass du den Kaufpreis bezahlen kannst oder der Kauf rückabgewickelt wird. Dann geht es zur Löschung. Der Voreigentümer wird aus dem Grundbuch gelöscht, damit du als neuer Eigentümer eingetragen werden kannst. Hierfür sind bestimmte Unterlagen nötig, die der Notar von den Banken und der Gemeinde einholt. Sind alle Daten vollständig, wird gelöscht. Die sogenannte Auflassung ist der schönste Part, denn nun wirst du als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, also aufgelassen. Nach dem Eintrag ins Grundbuch bist du der amtlich neue Eigentümer und Besitzer der Immobilie.

Gut zu wissen

Auf drei Dinge solltest du noch Acht geben: Achte beim Notartermin darauf – das ist so wichtig – dass der Kaufvertragsentwurf mit dem Kaufvertrag übereinstimmt. Prüfe, dass nichts weiter eingebaut oder verändert wurde. Häufig stellen sich unerfahrene Käufer die Frage, wie oft sie eigentlich zum Notar müssen. In der Regel ist das zweimal der Fall. Einmal für die Beurkundung und einmal für die Grundschuldbestellung, wenn also der Kredit der Bank ins Grundbuch eingetragen wird. Die letzte und eine der wichtigsten Fragen: Bis zu welchem Zeitpunkt komme ich eigentlich aus der ganzen Nummer wieder raus? Bis auf wenige Ausnahmefälle kommst du in der Regel bis zur Unterschrift aus der ganzen Geschichte wieder heraus.